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GasGVV
Am 08. November 2006 ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung
von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz"
(Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) in Kraft getreten. Sie ersetzt die Allgemeinen Versorgungs-
bedingungen Gas (AVBGasV) und gilt automatisch für alle neuen sowie nach dem 12.07.2005 abgeschlossenen Gasgrundversorgungsverträge.
Die vor dem 13.07.2005 abgeschlossenen Verträge mit grundversorgten Haushaltskunden - das sind Kunden, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke beziehen - werden ab dem 08.05.2007 auf den Inhalt der Allgemeinen Bedingungen (GasGVV) sowie der Ergänzenden Bedingungen der Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH vom 28.12.2006 umgestellt.
Die Allgemeinen Bedingungen, die Ergänzenden Bedingungen sowie die jeweils maßgeblichen Allgemeinen Preise können auf unserer Internetseite unter www.ewb.aov.de abgerufen werden bzw. unser Kundenservice händigt Ihnen diese auf Nachfrage gerne aus.
Von der Vertragsanpassung nicht betroffen sind individuelle Sonderlieferverträge zwischen Kunden und der Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH; diese Verträge werden gesondert angepasst.
Über künftige Änderungen der Ergänzenden Bedingungen wird die Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH durch öffentliche Bekanntgabe und briefliche Mitteilung sowie Veröffentlichung auf der Internetseite informieren.