- Sie befinden sich hier:
- Geschäftskunden >
- Service >
- Informationen für TelDaFax-Kunden
Informationen für TelDaFax-Kunden
Die EWB hat als Netzbetreiber dem Lieferanten TelDaFax Energy GmbH (TelDaFax) die Berechtigung zur Netznutzung des EWB-Gasnetzes zum Ablauf des 15. April 2011 entzogen.
Es ist dem Gaslieferanten TelDaFax daher seit dem 16. April 2011 nicht mehr möglich, Kunden im Netzgebiet der EWB mit Gas zu beliefern.
FAQs
Häufig gestellte Fragen & Antworten von und für Kunden der TElDaFax. Weitere Informationen erhalten Sie durch unseren Kundenservice
unter Tel.: 05223 967-112.
Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie im Folgenden:
a) Warum hat die EWB den Lieferantenrahmenvertrag mit TelDaFax gekündigt?
Als Gasnetzbetreiber und Eigentümer des Gasnetzes in Bünde, Kirchlengern, Rödinghausen und Spenge stellt die EWB ihre Anlagen Gaslieferanten zur Belieferung derer Kunden gegen Entgelt zur Verfügung. Da TelDaFax seinen vertraglichen Verpflichtungen trotz Aufforderung nicht nachgekommen ist, war eine Kündigung leider erforderlich.
b) Welche Folgen hat die Kündigung des Lieferantenrahmenvertrages mit TelDaFax für mich unmittelbar?
Machen Sie sich keine Sorgen: Sie stehen nicht ohne Gas da. Um eine Versorgungsunterbrechung zu vermeiden, beliefert Sie die EWB als Grundversorger im Rahmen der gesetzlich geregelten Ersatzversorgung mit Gas. Als Grundversorger informieren wir demnächst die betreffenden Kunden schriftlich zum Thema Ersatzversorgung und über die weiteren Schritte.
c) Wo erhalte ich Informationen über meine Rechte, Pflichten und Möglichkeiten?
Sie können sich über diese Hinweise hinaus auch bei Ihrer zuständigen Verbraucherzentrale Bielefeld informieren. Dort wird man Ihnen sicher weiterhelfen. Die Stiftung Warentest informiert ebenfalls auf Ihrer Homepage.
d) Fallen für die Ersatzversorgung Kosten an?
Für die Ersatzversorgung erhalten Sie eine Rechnung von unserem Kundenservice. Für Sie gelten ab dem 16. April 2011 - wie für unsere übrigen Kunden - unsere Allgemeinen Bedingungen und ergänzenden Bedingungen sowie unsere Allgemeinen Preise, abrufbar unter www.ewb.aov.de/Privatkunden/Erdgas/Preise.
e) Wie lange dauert die Ersatzversorgung?
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist der Grundversorger zu einer Ersatzversorgung von bis zu drei Monaten verpflichtet. Die Ersatzversorgung endet spätestens nach Ablauf des oben genannten Zeitraums oder sobald TelDaFax Ihre Belieferung wieder aufnehmen kann oder mit dem automatischen Übergang in die weitere Belieferung durch die EWB zum Allgemeinen Tarif (Grundversorgung) oder durch Aufnahme einer alternativen Belieferung auf Basis eines neuen Liefervertrages.
f) Muss ich für die Ersatzversorgung zahlen, wenn ich beim bisherigen Lieferanten bereits im Voraus gezahlt habe?
Ja, unsere Ersatzlieferung ist kostenpflichtig. Über Rechte gegenüber Ihrem Lieferanten wird Ihnen z. B. die Verbraucherzentrale Bielefeld sicher gerne Auskunft erteilen. Wir dürfen leider keine Rechtsauskünfte geben. Informationen hält auch die Homepage der „Stiftung Warentest" bereit.
g) Sind zusätzlich Netzentgelte zu zahlen?
Nein. Die Zahlung der Netzentgelte muss durch unsere Vertragspartner, die fremden Lieferanten, erfolgen. Dies ist eine Frage, die das Vertragsverhältnis zwischen uns und den Lieferanten betrifft.
h) Muss ich den jetzigen Zählerstand notieren?
Sie können gern Ihren Zählerstand notieren. Wir werden unabhängig davon zeitnah den aktuellen Zählerstand abfragen (Anschreiben/Ablesevordruck). Sofern Sie uns den Zählerstand nicht mitteilen, sind wir berechtigt, Ihren Energieverbrauch zu schätzen. Dies gilt entsprechend für den Zeitraum vom Datum des Beginns der Ersatzversorgung (16. April 2011) bis zu dem Datum, auf dem Ihr mitgeteilter Zählerstand beruht.
i) Ist mein Liefervertrag mit dem alten Lieferanten noch gültig? Muss ich den Vertrag selbst kündigen?
Als Netzbetreiber kann die EWB hierzu keine Auskünfte erteilen. Sie können sich aber an die Verbraucherzentrale wenden oder sich anwaltlich beraten lassen. Zusätzliche Informationen erhalten Sie in Kürze schriftlich vom Vertrieb des Grundversorgers EWB.
j) Kann oder muss ich mir einen neuen Lieferanten suchen?
Sie können sich einen neuen Lieferanten suchen, der Sie innerhalb der dreimonatigen Ersatzversorgung jederzeit beim Netzbetreiber anmelden kann. Sie können aber auch ohne weiteres Zutun nach drei Monaten Ersatzversorgung bei der EWB bleiben. Hierzu ist kein schriftlicher Vertrag erforderlich. Es gelten dann weiterhin der die flexiblen Konditionen des preisgünstigen allgemeinen Tarifs der EWB.
k) Zu wann kann ich einen neuen Lieferanten suchen? Gibt es Fristen?
Sie können sich aber auch sofort einen neuen Lieferanten suchen. Ihr Lieferant muss Ihre Entnahmestelle beim Netzbetreiber zur Belieferung anmelden. Bei der Anmeldung gelten die Vorgaben der Bundesnetzagentur zu entsprechenden Fristen. Ihr neuer Lieferant teilt Ihnen den Lieferbeginn mit.
l) Ist bei einem Anbieterwechsel ein neuer Zähler nötig?
Nein. Bei einem Wechsel des Anbieters müssen weder der Zähler noch die Leitungen erneuert oder ausgetauscht werden. Alle technischen Installationen stehen weiterhin zur Verfügung.
m) Weshalb wurde ich als Kunde nicht früher über die Vertragssituation meines Lieferanten informiert?
Die Rechte und Pflichten sind in dem Rahmenvertrag zwischen Ihrem Lieferanten und dem Netzbetreiber EWB geregelt. Dem Netzbetreiber ist es grundsätzlich nicht gestattet, über das Vertragsverhältnis und seine Abwicklung Informationen zu veröffentlichen. Dies wäre diskriminierend gegenüber anderen Lieferanten und könnte dem Lieferanten ggf. schaden.