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Störfall-Nummer:
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Allgemeine Infos zum Strompreis

Erläuterung der Stromabgaben und -kosten

  • Konzessionsabgabe
    Abgaben, die Energie- und Wasserversorgungsunternehmen an öffentliche Gebietskörperschaften für die Nutzung öffentlicher Wege zur Versorgung von Letztverbrauchern abgeben müssen. Die Höhe der Konzessionsabgabe ist abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune.

  • KWKG (Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung)
    KWKG steht für Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Ziel: Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen.

  • EEG (Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien)
    EEG steht für Erneuerbare-Energien-Gesetz; Einspeisevergütungen für Betreiber von EEG-Anlagen. Ziele: Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduzieren, Anteil regenerativer Energien erhöhen.

  • Netznutzung
    Nutzungsentgelte erheben Netzbetreiber für die Durchleitung von Strom. Entgelte dienen Ausbau, Erhalt und Neubau des Netzes. Die Höhe des Netzungsentgeltes wird von der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt.

  • Stromsteuer
    Stromsteuer basiert auf dem Stromsteuergesetz. Die Stromsteuer gehört zu den so genannten Ökosteuern.

  • Mehrwertsteuer
    Die Mehrwertsteuer (genauer Umsatzsteuer) kommt für den Endverbraucher zum eigentlichen Preis noch hinzu.