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Hinweise zur Lieferung und Berechnung von Warmwasser
Die Lieferung und Berechnung von Warmwasser kann sowohl dem allgemeinen Umsatzsteuersatz (19 %) als auch dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %) unterliegen.
Entscheidend für die Wahl des Umsatzsteuersatzes ist, ob eine unmittelbare Lieferung von Warmwasser vorliegt oder nicht.
Diese Entscheidung ist abhängig von der technischen Installation innerhalb des zu versorgenden Wärme-Objektes. Es ergeben sich zwei verschiedene Möglichkeiten.
- Dem Kunden wird für seine Wohneinheit nur das Warmwasser geliefert und der Verbrauch mittels geeigneter Messeinrichtungen ermittelt. In diesem Fall handelt es sich um Warmwassererwärmung, die dem allgemeinen Umsatzsteuersatz (19 %) unterliegt.
Das gelieferte Kaltwasser wird zentral an einer Messeinrichtung für das ganze Haus gemessen und der ermittelte Verbrauch wird an den Eigentümer / Verwalter des Hauses berechnet.
Es kommt Punkt (2) der Preise zur Anwendung - Dem Kunden wird für seine Wohneinheit sowohl das Warmwasser als auch das Kaltwasser geliefert und der Verbrauch mittels geeigneter Messeinrichtungen ermittelt. In diesem Fall ist die Warmwasserlieferung unmittelbar und unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %).
Es kommt Punkt (3) der Preise zur Anwendung