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Wasserspartipps
Jeder kann seinen Beitrag zum Wasserschutz leisten.
Hier ein paar Tipps für zu Hause - dem Wasser zu Liebe:
- Duschen statt Baden
- Wasserleitungen überprüfen und - falls nötig - austauschen
- Auf tropfende Wasserhähne achten
- Wasser sparende Armaturen anbringen
- Medikamente, Farben, Lacke usw. nicht in den Ausguss gießen
Aufgepasst bei Pflanzenschutzmitteln rund ums Haus und Garten!
Was viele Leserinnen und Leser vielleicht noch nicht wussten: der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Wegen und Plätzen ist genehmigungspflichtig; auf befestigten, versiegelten Flächen sogar verboten.
Der Genehmigungsantrag ist bei der zuständigen Landwirtschaftskammer zu stellen.
Gemäß § 40 Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel, auch solche, die mit der Aussage "Biologisch abbaubar" einen anderen Eindruck erwecken sollen, nicht auf folgenden Flächen angewendet werden:
- Garageneinfahrten
- Bürgersteigen
- Verbundsteinpflaster
- Plattenwegen
- Dächern
Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu rd. 50.000 Euro (!) geahndet werden.
Es geht auch ohne "Chemie".
Chemische Mittel gegen Unkraut, Pflanzenkrankheiten und Schädlinge sollten Sie so wenig wie möglich einsetzen.
Unkraut können Sie statt dessen mit Handarbeit entfernen, zum Beispiel mit Hacke, Messer usw.
Unkraut auf befestigten Flächen lässt sich hervorragend beseitigen mit
Hochdruckreinigern,
Gasbrennern oder
Stahlbürsten
Weitere Informationen über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Haus und Garten finden Sie im Internet unter: